Veranstalten Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind, sofern die Voraussetzungen nach I.2 erfüllt werden, alle Institute und Institutionen der Universität Heidelberg, alle Institute und Institutionen, die nicht der Universität Heidelberg angehören, sowie alle Mitglieder aus dem Lehrkörper der Universität Heidelberg und alle Mitglieder aus dem Lehrkörper anderer Universitäten.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranstaltung im IWH sind die forschungsorientierte Zielsetzung des Vorhabens und die enge Verbindung der Veranstaltung mit Wissenschaftler/innen oder wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Heidelberg. Veranstaltungen, die nicht forschungsorientiert sind, können nur dann im IWH durchgeführt werden, wenn die Universität oder das IWH ein besonderes Interesse daran haben.
Über die Anträge zur Durchführung einer Veranstaltung im IWH entscheidet die Leitung des IWH.
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten:
- Die Namen aller für die Durchführung der Veranstaltung Verantwortlichen,
- Titel oder Arbeitstitel der Veranstaltung,
- Veranstaltungstermin mit den voraussichtlichen Ankunfts- und Abfahrtstagen der Teilnehmer/innen,
- Teilnehmerzahl, gegliedert nach auswärtigen und Heidelberger Teilnehmer/innen,
- die Namen der Institutionen oder Spender, die die Veranstaltung finanzieren.
Das Antragsformular finden Sie unter den Downloads.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Vorhabensbeschreibung
- Teilnehmerliste
- Referentenliste mit Referatthemen oder Arbeitstiteln
Vom Eingang des Antrages im IWH bis zur Entscheidung über eine Durchführung der Veranstaltung im IWH sind die Antragsteller/innen und das IWH an die vorher vereinbarte Terminreservierung für die Veranstaltung gebunden.
Treten während des Antragsverfahrens Änderungen im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen oder mit der Veranstaltung generell ein, müssen diese Änderungen dem IWH schriftlich mitgeteilt werden.
Der zeitliche Programmablauf muss mit dem IWH abgestimmt werden (Fragen der Veranstaltungsdurchführung).
Mit Einverständnis der Veranstalter/innen informiert das IWH die Pressestelle der Universität über das Programm der Veranstaltung.