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Veranstalten Haftung der Veranstalter/innen

Die Veranstalter/innen haften für alle Schäden, die durch sie selbst oder die Teilnehmer/innen ihrer Veranstaltung an den Einrichtungen des IWH entstanden sind.

Die Veranstalter/innen haften darüber hinaus für Telefon- und Kopierkosten, die von den Teilnehmer/innen nicht beglichen wurden, sowie für alle Kosten, die dem IWH durch seine Serviceleistungen (II. 5) für die Veranstaltung entstanden sind.